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Kampf gegen Schwarzarbeit wird verstärkt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Bundesregierung führt mit einem neuen Aktionsprogramm ihren erfolgreichen Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung fort - im Interesse ehrlicher Unternehmer und Arbeitnehmer. Der Entwurf wurde vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und zügig umgesetzt werden.

Sackgasse Schwarzarbeit

Schwarzarbeit hat für den Einzelnen erhebliche Konsequenzen: Schwarzarbeiter mindern ihre Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche, was nicht selten Existenz bedrohende Ausmaße annehmen kann, etwa bei Erkrankungen. Schwarzarbeit zu "Billigtarifen" verdrängt legale Beschäftigung. Den Sozialkassen entstehen zudem jedes Jahr erhebliche finanzielle Einbußen - weil Sozialhilfeleistungen gezahlt werden, die bei Kenntnis der Beschäftigung nicht gezahlt werden würden. Dabei müssen diejenigen geschützt werden, die diese Leistungen wirklich benötigen. Schwarzarbeit stellt auch die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates auf eine harte Probe. Wenn Einnahmen fehlen, dann fehlen auch Mittel für Schulen, Straßen, Polizei, die allen Bürgern zugute kommen.

Welche Maßnahmen enthält das Aktionsprogramm?

Der Entwurf enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die den Kampf gegen Schwarzarbeit noch effektiver gestalten und bereits bestehende Regelungen sinnvoll ergänzen. Dazu gehören unter anderem:
Jeder, der in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen arbeitet, soll bei der Arbeit künftig seine Ausweispapiere dabei haben.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren. Halten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht daran, können sie mit einem Bußgeld belegt werden. Arbeitgeber in bestimmten Branchen sollen ihre Mitarbeiter sofort bei Beschäftigungsaufnahme zur Sozialversicherung melden - nicht erst mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung wie es momentan der Fall ist. Damit wird verhindert, dass der Arbeitgeber vorgibt, der Arbeitnehmer sei erst seit kurzer Zeit bei ihm beschäftigt Elektronische Registrierkassen und Taxameter sollen besser überprüft werden können; dazu wird die Abgabenordnung geändert.
Auf ausgewählten Großbaustellen sollen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) dauerhafte Prüfungsstützpunkte eingerichtet werden.

Auf Erfolgen aufbauen

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl von gesetzlichen und administrativen Maßnahmen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bekämpft. Dazu zählt insbesondere die Förderung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten.
Auch die gute Zusammenarbeit mit Gewerbe- und Ausländerbehörden sowie der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiger Baustein, um gemeinsam gegen Schwarzarbeit vorzugehen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: BMF Referat für Bürgerangelegenheiten

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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