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Elternzeit flexibler gestalten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesregierung möchte das Elterngeld flexibler gestalten. Der Bundesrat beschäftigt sich am 6.November 2020 mit dem entsprechenden Gesetzentwurf. Er kann dazu Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet.

Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit soll von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern soll mit 24 - 32 Wochenstunden statt mit bisher 25-30 Wochenstunden bezogen werden können und vereinfacht werden.

Länger Elterngeld bei Frühgeburt

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, damit sie sich in dieser besonderen Lebenssituation um ihr Kind kümmern können. Den zusätzlichen Monat können die Eltern auch in zwei Monate ElterngeldPlus während einer Teilzeittätigkeit umwandeln.

Einfacheres Verfahren

Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen ermöglichen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Grundsätzlich soll davon ausgegangen werden, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Änderung der Einkommensgrenzen

Elterngeld sollen nur noch Eltern erhalten, die bis zu 300.000 Euro (bisher 500.000) im Jahr verdienen. Für Alleinerziehende soll die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro liegen.

Veröffentlicht: 28.10.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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