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3,9% weniger Beschäftigte im Handwerk Ende März 2004

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren nach vorläufigen Ergebnissen Ende März 2004 im zulassungspflichtigen Handwerk 3,9% weniger Personen tätig als im März 2003.

Zugleich lagen die Umsätze der selbstständigen Handwerksunternehmen in diesen Gewerben im ersten Vierteljahr 2004 um 0,7% unter denen des Vorjahresquartals. Nach der Änderung der Handwerksordnung zum Jahresbeginn 2004 umfasst das zulassungspflichtige Handwerk 41 Handwerksberufe, bei denen eine Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation erforderlich ist.

Weniger Beschäftigte gab es in sechs der insgesamt sieben Gewerbegruppen des zulassungspflichtigen Handwerks. Am stärksten betroffen war das Bauhauptgewerbe: Hier waren Ende März 2004 7,3% weniger Personen beschäftigt als ein Jahr zuvor. Lediglich im Gesundheitsgewerbe erhöhte sich der Personalstand um 2,0%.

Der Umsatz war in vier der sieben Gewerbegruppen im ersten Quartal 2004 niedriger als im Vorjahresquartal. Der stärkste Umsatzrückgang wurde mit 2,8% im Friseurgewerbe beobachtet. Das größte Umsatzplus gab es mit 3,5% im Gesundheitsgewerbe.

Veröffentlicht: 01.04.2004

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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