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Arbeitsagenturen und Jobcenter: Keine persönlichen Termine mehr

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür werden die Voraussetzungen geschaffen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit diese Kontakte minimieren werden können. So soll ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie geleistet und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sichergestellt werden.

Für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen gilt:

Persönliche Vorsprachen

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Diese Termine müssen nicht abgesagt werden, es muss diesbezüglich auch nicht angerufen werden.

Anträge können formlos per Mail oder über die eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es entstehen Betroffenen keine Nachteile, wenn diese nicht persönlich vorsprechen

Es wird gebeten, wirklich nur im Notfall in die Dienststelle zu kommen.

Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Betroffene können die Meldung telefonisch vornehmen.

Betroffene finden:

- Anträge auf Arbeitslosengeld I unter eServices

- Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter Jobcenter.digital

Es werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen geschaltet und darüber sowohl über das Internet als auch über die überregionale und regionale Presse informiert werden.

Da wir die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken werden müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen keine finanziellen Nachteile. Die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, wird sichergestellt.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Veröffentlicht: 16.03.2020

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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