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2006: Geringster Anstieg der Tarifgehälter seit 1995

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Index der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten lag in der gewerblichen Wirtschaft und bei den Gebietskörperschaften im Jahr 2006 insgesamt um 1,2% höher als im Vorjahr. Dies war nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die geringste tarifliche Gehaltssteigerung seit der erstmaligen Berechnung des Index für Gesamtdeutschland 1995. Die tariflichen Stundenlöhne der Arbeiter erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2005 um 1,5%. Damit lag der Anstieg der Tarifverdienste im Jahr 2006 unter dem der Verbraucherpreise, die sich im gleichen Zeitraum um 1,7% erhöhten.

In den einzelnen Bereichen war die Entwicklung unterschiedlich: So kam es beispielsweise in den Wirtschaftsbereichen Eisenbahn (+ 4,5%), Schienenfahrzeugbau (+ 3,8%) und Metallgewerbe (+ 1,9%) zu einem überdurchschnittlichen Anstieg der tariflichen Monatsgehälter der Angestellten. Im Baugewerbe und in der Energieversorgung (jeweils + 0,8%) sowie im Einzelhandel (+ 0,4%) gab es dagegen nur geringe Tariferhöhungen. Die Tarifgehälter bei Bund, Ländern und Gemeinden blieben gegenüber 2005 unverändert.

Bei den Stundenlöhnen der Arbeiter waren überdurchschnittliche Zuwächse unter anderem in den Wirtschaftsbereichen Luft- und Raumfahrzeugbau (+ 4,8%), Büromaschinenherstellung (+ 3,7%), Maschinenbau (+ 3,3%) und Metallgewerbe (+ 3,2%) zu verzeichnen. Geringere Tariferhöhungen gab es bei den Stundenlöhnen im Bergbau und im Holzgewerbe (jeweils + 0,8%) sowie im Druckgewerbe (+ 0,5%). Im Baugewerbe (- 0,8%) sowie bei Bund, Ländern und Gemeinden (- 0,2%) sanken die tariflichen Stundenlöhne. Dies ist auf die Erhöhung der Wochenstunden ohne Lohnausgleich zurückzuführen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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