Eine Abmahnung ist die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie dient der Warnung und soll dem Arbeitnehmer klarmachen, dass er gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat – und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, drohen können.
Betrifft: Abmahnung aufgrund wiederholten Zuspätkommens
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trotz unserer schriftlichen Ermahnung vom wegen Ihres Zuspätkommens sind Sie an den folgenden Tagen wieder zu spät zur Arbeit erschienen:
Beweis:
Einen triftigen Grund für dieses Verhalten ergab sich aus unserem Gespräch am nicht. Da wir auf Pünktlichkeit unserer Mitarbeiter im Interesse des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes angewiesen sind, sehen wir uns gezwungen, Ihr Zuspätkommen ausdrücklich zu beanstanden und Sie aufzufordern, künftig ausnahmslos pünktlich zu erscheinen.
Bei wiederholtem Zuspätkommen oder gleichartigem Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen müssen Sie mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Diese Abmahnung wird zur Personalakte genommen.
Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift, Datum |
Erklärung des Mitarbeiters
Die Abmahnung ist mir am ________________________ ausgehändigt worden. Den Inhalt habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne die gegen mich erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht als zutreffend an.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
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