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Abmahnung (allgemein)
Arbeitsrecht
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Eine Abmahnung ist die förmliche Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Sie dient der Warnung und soll dem Arbeitnehmer klarmachen, dass er gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat – und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, drohen können.
Betrifft: Abmahnung
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zu unserem Bedauern müssen wir Sie wegen folgenden Vorfalles abmahnen:
Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, den wir hiermit förmlich abmahnen.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten künftig nicht mehr geduldet wird. Es ist daher im Wiederholungsfalle mit weiteren arbeitsrechtlichen Sanktionen bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu rechnen.
Diese Abmahnung wird zur Personalakte genommen.
Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift, Datum
Erklärung des Mitarbeiters
Die Abmahnung ist mir am ________________________ ausgehändigt worden. Den Inhalt habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne die gegen mich erhobenen Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht als zutreffend an.