| Bindung des Zwangsverwalters an Vereinbarung zwischen den Mietparteien |
| Ist für ein Grundstück
die Zwangsverwaltung angeordnet und will der Zwangsverwalter die Miete
vom Mieter einziehen, so ist er an eine vor der Beschlagnahme des Mietgrundstücks
zwischen Vermieter und Mieter getroffene Vereinbarung gebunden, wonach
der Mieter berechtigt sein soll, Mängel der Wohnung beseitigen zu
lassen und die hierfür entstehenden Kosten mit der Miete zu verrechnen.
AG Köln, Az. 207 C556 / 99 |