Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.105 Anfragen

Abrechnungsspitze ist vorab vom Zwangsverwalter zu zahlen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die so genannte Abrechnungsspitze der während seiner Verwaltung von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahreseinzelabrechnung ist vom Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums vorab zu bezahlen. Hierzu ist der Zwangsverwalter verpflichtet. Es ist hierbei unerheblich, ob er zum Einzelabrechnungszeitraum bereits als Zwangsverwalter bestellt war.


OLG München, 12.03.2007 - Az: 34 Wx 114/06

Patrizia KleinHont Péter HetényiDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant