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Ungeeigneter Verwalter - keine Neuwahl
Wird ein Verwalter mittels Eigentümerbeschluß neugewählt, dessen Jahresabrechnungen grobe Mängel aufweisen und lassen weitere Tatsachen Zweifel an seiner Eignung aufkommen, so widerspricht der Eigentümerbeschluß der ordnungsgemäßen Verwaltung.

OLG Köln, 8.6.2005 - Az: 16 Wx 53/05