| Ungeeigneter Verwalter - keine Neuwahl |
| Wird ein Verwalter mittels
Eigentümerbeschluß neugewählt, dessen Jahresabrechnungen
grobe Mängel aufweisen und lassen weitere Tatsachen Zweifel an seiner
Eignung aufkommen, so widerspricht der Eigentümerbeschluß der
ordnungsgemäßen Verwaltung.
OLG Köln, 8.6.2005 - Az: 16 Wx 53/05 |