Gegen den Mieter einer Eigentumswohnung besteht seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft kein Anspruch auf Zutritt zur Wohnung und Abstellen der sich dort befindlichen Versorgungsanlagen wegen Verzugs des Eigentümers bei der Wohngeldzahlung.
KG, 26.01.2006 - Az: 8 U 208/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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