| Straßenreinigung: Einer für alle! |
| Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft
haftet jeder einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner für die
Entgeltlast für die Straßenreinigung.
KG, 6.4.2006 - Az: 1 U 96/05 Hinweis AnwaltOnline: Die auf anderen Eigentümer entfallenen Beträge kann der in Anspruch genommene Schuldner von diesen zurückverlangen, da die entspr. Anteile im Innenverhältnis geschuldet werden. |