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Straßenreinigung: Einer für alle!
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft haftet jeder einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner für die Entgeltlast für die Straßenreinigung.

KG, 6.4.2006 - Az: 1 U 96/05

Hinweis AnwaltOnline: Die auf anderen Eigentümer entfallenen Beträge kann der in Anspruch genommene Schuldner von diesen zurückverlangen, da die entspr. Anteile im Innenverhältnis geschuldet werden.