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Kranke Bäume per Mehrheitsbeschluß fällen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sollen kranke Bäume einer Wohnanlage beseitigt werden, so liegt dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Es ist daher ein einfacher Mehrheitsbeschluß ausreichend, ein einstimmiger Beschluß ist nicht notwendig.


BayObLG, 21.02.2001 - Az: 2 Z BR 142/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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