Sollen kranke Bäume einer Wohnanlage beseitigt werden, so liegt dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Es ist daher ein einfacher Mehrheitsbeschluß ausreichend, ein einstimmiger Beschluß ist nicht notwendig.
BayObLG, 21.02.2001 - Az: 2 Z BR 142/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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