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Bei Krankheit Vollstreckungsschutz?
Eine von der Eigentümergemeinschaft betriebene Zwangsvollstreckung gegen einen mit einem ganz erheblichen Betrag rückständigen Eigentümer kann vom Gericht eingestellt werden, wenn durch die Zwangsvollstreckung eine lebensgefährliche Situation für den akut herzinfarktgefährdeten Eigentümer entstehen kann. Es ist eine Abwägung zwischen dem finanziellen Interesse und den gesundheitlichen Risiken zu treffen, wobei auch Auflagen wie beispielsweise eine amtsärztliche Untersuchung und intensive ärztliche Behandlung gemacht werden können. 

BVerfG – Az: 1 BvR 1920/03

Anmerkung AnwaltOnline:
Die Grundsätze, die das BVerfG aufgestellt hat, werden auch auf Räumungsvollstreckungen gegen kranke Mieter anwendbar sein.