| Bei Krankheit Vollstreckungsschutz? |
| Eine von der Eigentümergemeinschaft
betriebene Zwangsvollstreckung gegen einen mit einem ganz erheblichen Betrag
rückständigen Eigentümer kann vom Gericht eingestellt werden,
wenn durch die Zwangsvollstreckung eine lebensgefährliche Situation
für den akut herzinfarktgefährdeten Eigentümer entstehen
kann. Es ist eine Abwägung zwischen dem finanziellen Interesse und
den gesundheitlichen Risiken zu treffen, wobei auch Auflagen wie beispielsweise
eine amtsärztliche Untersuchung und intensive ärztliche Behandlung
gemacht werden können.
BVerfG – Az: 1 BvR 1920/03 Anmerkung AnwaltOnline:
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