Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Elektrische Rollläden müssen nicht entfernt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Der Einbau elektrischer Rollladenheber in einer Wohnungseigentumsanlage ist auch ohne vorherige Zustimmung rechtmäßig, wenn keine erhebliche Beeinträchtigung anderer Eigentümer vorliegt. Kurzzeitige Betriebsgeräusche (20-40 Sekunden) beim Hoch- und Herunterfahren stellen keine über § 14 Nr. 1 WEG hinausgehende Lärmbelästigung dar, zumal elektrische Antriebe gleichförmiger und damit leiser arbeiten als manuelle Gurtwickler.

Wenn eine Teilungserklärung vorsieht, dass bauliche Änderungen am Sondereigentum nur mit vorheriger Zustimmung des Verwalters vorgenommen werden dürfen, erstreckt sich diese Regelung weiter als das gesetzliche Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG, welches nur bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum erfasst. Grundsätzlich ist eine solche Zustimmung als Einwilligung vor der Maßnahme einzuholen. Das Fehlen einer vorherigen Zustimmung ist jedoch dann unbeachtlich, wenn ein durchsetzbarer Anspruch auf Erteilung dieser Zustimmung besteht. Ein solcher Anspruch ist gegeben, wenn durch die geplante Maßnahme weder der Bestand noch die Sicherheit der Aufbauten am Gemeinschaftseigentum oder im Sondereigentum anderer beeinträchtigt oder gefährdet wird und durch die Arbeiten keine oder nur vorübergehende Nachteile für das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer zu befürchten sind. Die fehlende vorherige Einholung der Zustimmung kann zudem durch eine nachträgliche Genehmigung des Verwalters geheilt werden, wobei die für § 185 BGB geltenden Grundsätze entsprechend anwendbar sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld