| Verwalter auch für kleine Wohnungseigentumsanlagen! |
| Auch bei kleinen Wohnungseigentumsanlagen
kann von der Verwalterbestellung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen
Verwaltung nicht abgesehen werden. Die Verwalterauswahl liegt hierbei im
pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
OLG Saarbrücken – Az: 5 W 255/03-60 |