Auch bei kleinen Wohnungseigentumsanlagen kann von der Verwalterbestellung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht abgesehen werden. Die Verwalterauswahl liegt hierbei im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.
OLG Saarbrücken - Az: 5 W 255/03-60
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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