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Verwalter auch für kleine Wohnungseigentumsanlagen!
Auch bei kleinen Wohnungseigentumsanlagen kann von der  Verwalterbestellung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht abgesehen werden. Die Verwalterauswahl liegt hierbei im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.

OLG Saarbrücken – Az: 5 W 255/03-60