| Büroräume als Wohnraum? |
| Sind in der Teilungserklärung
Räume im Keller als Büroraum ausgewiesen und befinden sich dort
auch die gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume, so ist die Nutzung
dieser Räume als Wohnraum in der Regel konfliktträchtiger als
die bestimmungsgemäße Nutzung und muß daher von den übrigen
Eigentümern nicht hingenommen werden.
OLG Köln - Az: 16 Wx 226/02 |