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Büroräume als Wohnraum?
Sind in der Teilungserklärung Räume im Keller als Büroraum ausgewiesen und befinden sich dort auch die gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume, so ist die Nutzung dieser Räume als Wohnraum in der Regel konfliktträchtiger als die bestimmungsgemäße Nutzung und muß daher von den übrigen Eigentümern nicht hingenommen werden.

OLG Köln - Az: 16 Wx 226/02