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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
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Prozesskostenhilfe
Da einem Hauseigentümer zuzumuten ist, seine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit einzusetzen, können diese grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zur Finanzierung eines Prozesses verlangen.
OLG Koblenz, 9 WF 1/01