Der ehemalige Vermieter ist berechtigt, die Wasserversorgung nach Beendigung des Wohnraummietverhältnisses zu unterbrechen. In diesem Fall liegt keine Besitzstörung vor.
AG Berlin-Hohenschönhausen, 10.07.2007 - Az: 9 C 120/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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