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Keine Verwertungskündigung aus persönlichen Verhältnissen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte eine Erbengemeinschaft ein Mietverhältnis kündigen, weil dieses die Erben an der wirtschaftlichen Verwertung hindern würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Dies begründeten

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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