| Alle Mitbewohner müssen im Räumungstitel stehen |
| Bei der Beantragung eines Räumungstitels
gegen einen trotz Kündigung auszugsunwilligen Mieters muß darauf
geachtet werden, alle selbstständigen Mitbesitzer zu nennen. Hierzu
gehören auch volljährige Kinder des Mieters, die in zulässiger
Weise im Haushalt wohnen. Nennt ein Räumungsurteil nur den Hauptmieter
als Räumungsschuldner, so kann dieser nicht gegen die anderen selbstständigen
Mitbesitzer vollstreckt werden.
AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - Az: 33 M 8070/05 |