Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.767 Anfragen

Dürfen die Wohnungstüren gekürzt werden, wenn ein Teppich verlegt werden soll?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter auf dem Linoleumbelag der Mietwohnung Teppichauslegeware angebracht. Im Anschluss schlossen die Zimmertüren nicht mehr richtig. Daher verlangte der Mieter vom Vermieter, die Türen an den durch die Auslegeware veränderten Abstand der unteren Türkanten zum Fußboden anzupassen.

Der Vermieter war dazu nicht bereit, bot dem Mieter jedoch an, die Türblätter auf eigene Kosten auf die gewünschte Länge kürzen, sofern beim Auszug die ursprüngliche Länge der Türblätter wieder hergestellt würde.

Darauf wollte sich der Mieter nicht einlassen und bemühte ein Gericht in der Sache.

Der Mieter führte aus, der Abstand der Türblätter zu dem ausgebrachten Linoleumbelag entspräche nicht den anerkannten Regeln der Technik. Es sei auch allgemein üblich, dass Mieter auf bereits vorhandenem Linoleumbelag eigene Auslegeware ausbrächten. Deshalb hätten er davon ausgehen dürfen, dass der vertragsgemäße Zustand der Wohnung auch hinsichtlich der Luftspalten unter den Türen eine nachträgliche mieterseitige Ausstattung mit Auslegeware problemlos zulasse.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage ist unbegründet und war deshalb abzuweisen.

Die Kläger haben keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Kürzung bzw. Instandsetzung der streitgegenständlichen Türblätter.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.767 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant