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Keine Versicherungsleistung ohne Kostenvoranschlag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Meldet der Versicherungsnehmer seiner Wohngebäudeversicherung einen Schaden, so ist er in der Regel nicht verpflichtet, einen Kostenvoranschlag einzureichen. Die Versicherung kann sich gewöhnlich beschaffen. Verabreden Versicherungsnehmer und Versicherung jedoch, daß der Versicherungsnehmer einen solchen Voranschlag einreicht, kommt jener dieser Verabredung auch nach acht Monaten noch nicht, so kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.


OLG Koblenz - Az: 10 U 1014/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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