Ein Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn Mieter den Balkon zu einer illegalen Cannabisplantage umgewandelt haben.
AG Köln, 13.02.2009 - Az: 219 C 554/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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