Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen für den Bau eines schlüsselfertigen Hauses besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen, da das BGB für derartige Geschäfte (Teilzahlungsgeschäfte) ein Widerrufsrecht vorsieht.
OLG Koblenz - Az: 8 W 754/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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