Wird ein Keller ohne Licht und Stromanschluß gemietet, so kann eine nachträgliche Installation der Stromversorgung nicht vom Vermieter verlangt werden. Aus der Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Gebrauch zu sichern folgt keine Verpflichtung, nachträglich die Mietsache zu verbessern und
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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