| Eigenheimzulage für Ausbau der elterlichen Wohnung? |
| Ein Anspruch auf Eigenheimzulage
besteht nicht, wenn die elterliche Wohnung von den Kindern bewohnt und
von diesen auf eigene Kosten erweitert wird.
Gemäß Urteilsspruch setzt die Eigenheimförderung ein zivilrechtliches - zumindest wirtschaftliches Eigentum an der betroffenen Wohnung voraus. BFH - AZ: IX R 34/98 |