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Eigenheimzulage für Ausbau der elterlichen Wohnung?
Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nicht, wenn die elterliche Wohnung von den Kindern bewohnt und von diesen auf eigene Kosten erweitert wird.
Gemäß Urteilsspruch setzt die Eigenheimförderung ein zivilrechtliches - zumindest wirtschaftliches Eigentum an der betroffenen Wohnung voraus.

BFH - AZ: IX R 34/98