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Schadensersatz nach Verkauf des Mietobjektes

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach dem erfolgten Verkauf eines Mietobjektes reduzieren sich mögliche Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Mängeln, Beschädigungen etc. gegen den Mieter auf einen etwaigen Mindererlös aus dem Grundstückskaufvertrag. Die Veräußerung des Objektes kompensiert den ursprünglich vorhandenen Schaden des Vermieters, soweit nicht ein Mindererlös erzielt worden ist, welcher durch die von dem Mieter zurückgelassenen Schäden begründet ist. Dieses ist jedoch vom Vermieter zu beweisen.


AG Minden, 13.03.2001 - Az: 20 C 481/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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