Nur in absoluten Ausnahmefällen - nicht aber nur zur Routinekontrolle - darf ein Hausverwalter die ihm unterstehenden Wohnungen inspizieren, da eine Wohnungskontrolle ohne konkreten Anlaß eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Schutz der Wohnung nach Artikel 13 GG ist.
Wichtig: Das OLG Zweibrücken hob mit dieser Entscheidung eine entgegenstehende Entscheidung des LG Frankenthal auf!
Wichtig: Das OLG Zweibrücken hob mit dieser Entscheidung eine entgegenstehende Entscheidung des LG Frankenthal auf!
OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - Az: 3 W 184/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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