| Fahrstuhleinbau ist zu dulden |
| Der Eigentümer eines Mietshauses
beabsichtigte, an dem Altbau einen Anbau für einen Fahrstuhl zu errichten.
Der Mieter
eines unteren Stockwerkes widersetzte sich der Baumaßnahme. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin hat ein Mieter einer unteren Etage die Umbauarbeiten auch dann zu dulden, wenn er keinen Vorteil an dem Fahrstuhlanbau haben wird. LG Berlin, 62 S 181/96; Quelle: NJW Heft 14/97, Seite VIII |