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Fahrstuhleinbau ist von Mietern zu dulden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Eigentümer eines Mietshauses beabsichtigte, an dem Altbau einen Anbau für einen Fahrstuhl zu errichten. Der Mieter eines unteren Stockwerkes widersetzte sich der Baumaßnahme.

Ein Mieter hat die Umbauarbeiten jedoch auch dann zu dulden, wenn er keinen Vorteil an dem Fahrstuhlanbau haben wird.

Der Vermieter hat deshalb grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Duldung einer solchen Modernisierungsmaßnahme.


LG Berlin, 16.09.1996 - Az: 62 S 181/96

Quelle: NJW-RR 1997, 520


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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