| Nikotinablagerungen - normaler Verschleiß? |
| Kommt es in einer Mietswohnung durch
einen rauchenden Mieter zu nikotinvergilbten Wänden, Tapeten und Türen,
so handelt es sich um normalen Verschleiß und nicht um einen Schaden
oder eine Verletzung des Mietvertrages. Wie andere Lebensgewohnheiten auch
(z.B. häufiges Kochen, ständige Beleuchtung durch Kerzenlicht)
führt Rauchen zu einer stärkeren Abnutzung.
AG Bonn, 7.7.2006 - Az: 5 C 5/06 |