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Nebenkostenvorauszahlung unter den Fixkosten - Aufklärungspflicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen die dem Vermieter bekannten Fixkosten bereits über dem Vorauszahlungsbetrag für die Nebenkosten, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darüber aufzuklären, daß erheblich höhere Fixkosten anfallen, die von vornherein nicht durch den Vorauszahlungsbetrag gedeckt sind. Sofern der Vermieter dies unterläßt, ist der Mieter von etwaigen Nachzahlungen befreit.


AG Göttingen, 29.08.2007 - Az: 28 C 34/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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