| Nebenkostenvorauszahlung unter den Fixkosten - Aufklärungspflicht! |
| Liegen die dem Vermieter
bekannten Fixkosten bereits über dem Vorauszahlungsbetrag für
die Nebenkosten, so ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter darüber
aufzuklären, daß erheblich höhere Fixkosten anfallen, die
von vornherein nicht durch den Vorauszahlungsbetrag gedeckt sind. Sofern
der Vermieter dies unterläßt, ist der Mieter von etwaigen Nachzahlungen
befreit.
AG Göttingen, 29.8.2007 - Az: 28 C 34/07 |