Eine Rückforderung ist bei Zahlung auf eine verspätet i.S.d. § 556 Abs. 3 BGB geltend gemachte Nebenkostenforderung ausgeschlossen.
LG Hagen, 06.04.2005 - Az: 10 S 8/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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