Werden auf dem Fahrzeugdach Fahrräder transportiert, so ist es grob fahrlässig, wenn der Fahrzeugführer die Einfahrtshöhe eines Parkhauses bei der Einfahrt nicht beachtet. Ohne weitere subjektive Umstände kann sich der Fahrzeugführer in einem solchen Fall nicht auf ein Augenblicksversagen durch "Vergessen" der Dachlast berufen.
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LG Hagen, 22.08.2013 - Az: 7 S 21/13
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