Trennt eine Kommune die ehemals zusammen erhobenen Gebühren für Abwasser und Regenwasser, so ändert dies nichts an einer mietvertraglichen Umlage für die Abwasserkosten. Die Regenwassergebühr ist also ebenfalls anteilig vom Mieter zu zahlen.
AG Minden - Az: 22a C 159/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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