Wurde vom Mieter bei Wohnungsübergabe ein Abnahmeprotokoll unterzeichnet, in welchem vereinbart wird, daß der Vermieter das WC im Bad mit einem neuen Sitz und Deckel versehen wird und der Mieter zum Ausgleich des Rechnungsbetrages verpflichtet ist, so
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AG Minden - Az: 19 C 374/99
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