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Auch beim Hausmeister gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit der Vertrag mit dem Dienstleister dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht, können die Kosten für Hausmeisterdienste und technische Leistungen eines Gebäudedienstleisters vom Vermieter in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden.


AG Köln, 02.09.1998 - Az: 213 C 582/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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