| Nachfolge in einen Pachtvertrag durch Ausländer |
| Sichert der Verpächter
dem Pächter vertraglich zu, dass er bei Stellung eines dem Verpächter
"genehmen" Nachfolgepächters vorzeitig aus dem Pachtvertrag ausscheiden
könne, darf der Verpächter den vorgeschlagenen Nachpächter
nicht deshalb ablehnen, weil er Ausländer ist. Eine Ablehnung ist
in einem solchen Fall nur aus sachlichen Gründen möglich, die
aber nicht darin zu sehen sind, daß der Nachfolgepächter Ausländer
ist.
OLG Frankfurt am Main,Az: 9 U 71 / 99 Anmerkung von AnwaltOnline:
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