| Glockenspiel im Wohngebiet? |
| Ein im Garten einer Seniorenresidenz
befindliches Glockenspiel ist nicht ohne weiteres zulässig - selbst
bei lediglich einmal täglichem Spiel. Das Glockenspiel mit im Mittel
70 dB(A) ist in einem Wohngebiet nicht zulässig. Ein solches gebietsfremdes
Glockenspiel ist nicht sozialadäquat und somit keine zumutbare Schalleinwirkung.
Auf die Häufigkeit des Spiels kommt es nicht an.
VG Minden - Az: 9 K 108/06 |