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Verwirkung des Modernisierungszuschlages

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es genügt für eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung, wenn der Vermieter dem Mieter mitteilt, dass in die Wohnung eine Dusche mit Innentoilette eingebaut wird, in welcher Form die Verfliesung und Ausstattung vom Bad und der neuen flächenreduzierten Küche erfolgt und über welchen Zeitraum sich die Maßnahme insgesamt erstrecken wird. Eine nähere Mitteilung über den Ablauf der Arbeiten hinsichtlich der einzelnen Umbaumaßnahmen ist nicht erforderlich. Es kann vom Vermieter nicht gefordert werden, alle Bauschritte im Einzelnen genau vorauszuplanen.


KG, 10.05.2007 - Az: 8 U 166/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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