| Mitspracherechte des Mieters |
| Bei einer Bad- oder Küchenmodernisierung
durch den Vermieter kann der Mieter selten die Auswahl der neuen Gegenstände
beeinflussen: Beim Einbau einer neueren aber kleineren Wanne kann der Mieter
nicht mitbestimmen. Der Vermieter trifft allein die Entscheidung über
die Größe der Badewanne. Eine Wanne gilt laut Aussage des Gerichtes
als ausreichend, wenn man ausgestreckt in dieser liegen kann und der Körper
vollständig mit Wasser bedeckt wird.
Jedoch kann der Vermieter nur modernisieren, wenn dieses eine Verbesserung bedeutet. Soll jedoch ein Gas- durch einen Elektroherd ersetzt werden, so ist keine Verbesserung anzunehmen, der Mieter kann sich beschweren. Es ist darauf hinzuweisen, daß Verbesserungen in der Regel durch Einzelfallentscheidungen zu klären sind. AG Schöneberg, 16 C 541/99 |