Bei einer Bad- oder Küchenmodernisierung durch den Vermieter kann der Mieter selten die Auswahl der neuen Gegenstände beeinflussen: Beim Einbau einer neueren aber kleineren Wanne kann der Mieter nicht mitbestimmen. Der Vermieter trifft allein die Entscheidung über die Größe der Badewanne. Eine Wanne gilt laut Aussage des Gerichtes als ausreichend, wenn man ausgestreckt in dieser liegen kann und der Körper vollständig mit Wasser bedeckt wird.
Jedoch kann der Vermieter nur modernisieren, wenn dieses eine Verbesserung bedeutet. Soll jedoch ein Gas- durch einen Elektroherd ersetzt werden, so ist keine Verbesserung anzunehmen, der Mieter kann sich beschweren. Es ist darauf hinzuweisen, daß Verbesserungen in der Regel durch Einzelfallentscheidungen zu klären sind.
Jedoch kann der Vermieter nur modernisieren, wenn dieses eine Verbesserung bedeutet. Soll jedoch ein Gas- durch einen Elektroherd ersetzt werden, so ist keine Verbesserung anzunehmen, der Mieter kann sich beschweren. Es ist darauf hinzuweisen, daß Verbesserungen in der Regel durch Einzelfallentscheidungen zu klären sind.
AG Berlin-Schöneberg - Az: 16 C 541/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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