| Wirtschaftlichkeitsgebot - Modernisierung muß wirtschaftlich sein. |
| Auch wenn eine Modernisierungsmaßnahme
im Interesse der Umwelt Sinn macht, ist eine Mieterhöhung nach §
3 MHG nur möglich, soweit die Maßnahme wirtschaftlich ist. Die
Kosten der Modernisierung dürfen dabei die Energieeinsparung um höchstens
das Dreifache übersteigen.
AG Köln Urt. V 27.04.99
208 C 167/98
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