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Wirtschaftlichkeitsgebot - Modernisierung muß wirtschaftlich sein.
Auch wenn eine Modernisierungsmaßnahme im Interesse der Umwelt Sinn macht, ist eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nur möglich, soweit die Maßnahme wirtschaftlich ist. Die Kosten der Modernisierung dürfen dabei die Energieeinsparung um höchstens das Dreifache übersteigen.

AG Köln Urt. V 27.04.99         208 C 167/98
Quelle: WM 2000 S. 331