| Modus für die Kostenaufteilung |
| Wenn der Eigentümer
das Gebäude modernisiert, darf er die Kosten auf die Mieter umlegen.
Baut er neue Fenster ein, darf er die Ausgaben nicht nach Wohnfläche
verteilen, sondern nach Anzahl der Fenster in den jeweiligen Wohnungen.
Außerdem muß er im Mieterhöhungsschreiben die Gesamtkosten
genau aufschlüsseln. Die Rechnung muß für den Mieter nachvollziehbar
und überprüfbar sein.
LG Stralsund, 1 S 217/94 Quelle: Focus Online |