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Modus für die Kostenaufteilung
Wenn der Eigentümer das Gebäude modernisiert, darf er die Kosten auf die Mieter umlegen. Baut er neue Fenster ein, darf er die Ausgaben nicht nach Wohnfläche verteilen, sondern nach Anzahl der Fenster in den jeweiligen Wohnungen. Außerdem muß er im Mieterhöhungsschreiben die Gesamtkosten genau aufschlüsseln. Die Rechnung muß für den Mieter nachvollziehbar und überprüfbar sein.

LG Stralsund, 1 S 217/94 Quelle: Focus Online