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Mietvertrag - keine jahrelange Bindung von Studenten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Aufgrund des besonderen Mobilitätsinteresses von Studenten ist eine jahrelange mietvertragliche Bindung im Rahmen eines vorformulierten Mietvertrages (= allg. Geschäftsbedingungen) unzulässig, wenn dem Vermieter bekannt ist, dass es sich um einen Studenten handelt. Dies hat das AG Saarbrücken entschieden und einen zweijährigen Kündigungsausschluss aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung kassiert.

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