Im vorliegenden Fall war mietvertraglich vereinbart, dass der Mietzins an die Entwicklung des Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts gekoppelt sein sollte. Dieser Index wird seit 1. Januar 2003 nicht mehr fortgeschrieben. In solchen Fällen kann im Wege der Vertragsauslegung an die Stelle des gewählten und inzwischen weggefallenen Index der Verbraucherindex gestellt werden.
BGH, 04.03.2009 - Az: XII ZR 141/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


