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Ersatz eines nicht mehr gültigen Preisanpassungsindexes

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war mietvertraglich vereinbart, dass der Mietzins an die Entwicklung des Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts gekoppelt sein sollte. Dieser Index wird seit 1. Januar 2003 nicht mehr fortgeschrieben. In solchen Fällen kann im Wege der Vertragsauslegung an die Stelle des gewählten und inzwischen weggefallenen Index der Verbraucherindex gestellt werden.


BGH, 04.03.2009 - Az: XII ZR 141/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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