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Mietpreisüberhöhung - Rückzahlungsanspruch
Bei rügeloser Zahlung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum (hier: sechs Jahre) ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen einer Mietpreisüberhöhung verwirkt.

LG Frankfurt am Main, Az. 2 / 11 S 104 / 99 Quelle: Grundeigentum, 1 / 00, S. 58