| Ausstehende Betriebskostenabrechnung - Zurückbehaltungsrecht der Kaution? |
| Dem Vermieter steht laut
LG Berlin kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Kaution zu,
wenn diese zur Deckung von etwaigen Nachzahlungen einer noch ausstehenden
Betriebskostenabrechnung verwendet werden soll. In der Entscheidung wurde
aufgeführt, daß die Kaution keine Betriebskosten enthält
und zum anderen mit einem derartigem Zurückbehaltungsrecht eine unverhältnismäßig
lange Kautionszurückbehaltung möglich ist.
Hinweis AnwaltOnline:
Landgericht Berlin, 63 S 150/98 |