Leistet vereinbarungsgemäß nicht der Mieter, sondern das Sozialamt die vereinbarte Kaution, so hat id Regel nur das Sozialamt und nicht der Mieter einen entsprechenden Anspruch auf Rückzahlung.
LG Aachen, 02.08.2000 - Az: 7 S 86/2000, 7 S 86/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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