| Rückzahlungsberechtigter der Kaution bei Leistung durch Sozialamt |
| Leistet vereinbarungsgemäß
nicht der Mieter, sondern das Sozialamt die vereinbarte Kaution, so hat
id Regel nur das Sozialamt und nicht der Mieter einen entsprechenden Anspruch
auf Rückzahlung.
LG Aachen, Urt. vom 2.8.2000 – 7 S 86/2000 |