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Rückzahlungsberechtigter der Kaution bei Leistung durch Sozialamt
Leistet vereinbarungsgemäß nicht der Mieter, sondern das Sozialamt die vereinbarte Kaution, so hat id Regel nur das Sozialamt und nicht der Mieter einen entsprechenden Anspruch auf Rückzahlung.

LG Aachen, Urt. vom 2.8.2000 – 7 S 86/2000