| Kaution |
| Nach Abrechnungsreife (in
der Regel sechs Monate) kann der Vermieter gegen fällige Gegenforderungen
ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu Kautionszwecken übergebenen
Sparbuch des Mieters geltend machen.
LG Berlin, Az. 62 S 150 / 98 Quelle: Grundeigentum 7 / 99, S. 451 |