| Maklerprovision auch dann, wenn Kaufvertrag erst nach Rücktritt von bereits bestehendem Vertrag zustande kommt |
| Eine die Provision rechtfertigende
Nachweisleistung kann auch dann vorliegen, wenn der zwischen dem Auftraggeber
und dem vom Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten geschlossene Vertrag
erst zustande gekommen ist, nachdem ein zuvor mit einem anderen Interessenten
geschlossener Kaufvertrag durch Ausübung eines vertraglich vereinbarten
Rücktrittsrechts gescheitert ist.
BGH, 23.11.2006 - Az: III ZR 52/06 |